4. Therapie

4.1 Hämodialyse
Die eigentliche “Blutwäsche”. Durch ein operativ geschaffenes großlumiges Blutgefäß (meist Verbindung einer Unterarmschlagader am Handgelenk mit einer Blutader) wird das Blut des Patienten von der Dialysemaschine durch einen Filter gepumpt und im Gegenstromprinzip an der Filtermembran von den Giftstoffen und überschüssigem Wasser gereinigt. Die Hämodialyse findet in der Regel an drei Tagen der Woche statt und dauert 4-5 Stunden.
4.2 Bauchfelldialyse
Bei der Bauchfelldialyse übernimmt das Bauchfell (Peritoneum, deshalb auch Peritonealdialyse) die Funktion des Blutreinigungsfilters. Durch die Bauchwand des Patienten wird ein Katheter in den Bauchraum gelegt. Durch diesen Katheter wird 4-5 mal pro Tag 1,5-2,5 Liter einer Elektrolytlösung aus Plastikbeuteln in den Bauch eingelassen und verbleibt dort für jeweils 4 Stunden. Während dieser Zeit diffundieren die Giftstoffe und überschüssiges Wasser in die Bauchhöhle und werden beim nächsten Beutelwechsel entfernt. Diese Dialyseform kann auch während des Nachtschlafes von einer Maschine automatisch durchgeführt werden. Tagsüber bleibt der Bauch (fast) leer und die vielen Beutelwechsel entfallen.
4.3 Transplantation
Die Transplantation einer Niere ist die effektivste Form der Nierenersatztherapie. Dabei wird das Spenderorgan eines Verstorbenen oder eines Lebendspenders in den Unterbauch verpflanzt. Die Spenderniere übernimmt alle üblichen Nierenfunktionen (also im Gegensatz zu den anderen Verfahren auch die Hormonbildung) und ermöglicht ein weitgehend unabhängiges Leben. Bei zuckerkranken Dialysepatienten, die an einem Diabetes Typ I leiden, kann zusätzlich zur Niere eine Bauchspeicheldrüse verpflanzt werden, was bei Erfolg ein Leben ohne Insulinspritze ermöglicht.
Rechtliche Grundlagen
Diese sind in dem am 01.12.97 in Kraft getretenen “Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen” (Transplantationsgesetz) zusammengefasst.
Im Gesetz werden im einzelnen geregelt:
- Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organspende, Spendeausweise
- Voraussetzungen der Zulässigkeit der Organentnahme
- Todesfeststellung
- Achtung der Würde des Organspenders
- Zulässigkeit der Organentnahme bei Lebendspendern
- Zulässigkeit der Organübertragung (Transplantation)
- Organisation (Transplantationszentren, zentrale Koordinierungsstelle, zentrale Vermittlungsstelle, Richtlinien der Bundesärztekammer)
- Datenschutz
- Verbot des Organhandels

